
Der Rheinauer See bei Mannheim ist in ein Nacherholungsgebiet eingebettet. Es ist ein ehemaliger Baggersee mit aufgeteilten Zonen: Fischlaich- + Ruhezonen für Tiere,Wasserski, Angeln, Baden + Tauchen. Die einzelnen Zonen sind durch Über- und Unterwassermarkierungen voneinander abgegrenzt und mittels Beschilderung am Seeufer bekannt gemacht. Das Tauchen ist nur mit vorheriger Anmeldung und dem SICHTBAREN Tragen einer Genehmigungsmarke gestattet.
Regelmässige Kontrollen zur Einhaltung der Tauchregelung finden statt. Tauchtiefe bis ca. 21 m, Sicht je nach Jahreszeit und Witterung.
Der See bietet einige taucherische Höhepunkte wie zwei kleine Steilwände, versunkene Bäume und (teils illegal)eingebrachte Gegenstände, die aber (für einen Binnensee...)interessante Tauchziele darstellen. Fischbestand und Bewuchs sind reichlich vorhanden.
Bber die B 36, Ausfahrt “Rheinau Hafen 2”, Schwetzinger Landstraße, Lüderitzstraße, Frobeniusstraße, Parkplatz am See
Es gibt nur einen Einstieg in der Nähe des Parkplatzes (bequem über einen gepflasterten Weg). Der Abtauchpunkt ist durch eine weiße Boje gekennzeichnet. An anderen Stellen ist der Einstieg für Taucher untersagt.
Detaillierte Informationen bezügl. des Tauchens über den Rheinauer See bekommt man über den 1. Mannheimer Tauchsportclub e. V. bzw. auf dessen Internetseite: www.1mtsc.de
Dort sind auch detaillierte Hinweise zur Tauchregelung und eine Tauchkarte mit den o. a. Nutzungszonen zu finden.
Der See fällt nach allen Seiten relativ steil ab, kleinere Schuttansammlungen mit scharfen Gegenständen, im Einstiegsbereich Vorsicht vor Glasscherben und anderem Unrat.
Aufgrund der Tauchregelung empfiehlt sich eine rechtzeitige Anmeldung.
Formalitäten und Ansprechpartner: Siehe www.1mtsc.de.
Es besteht eine detaillierte Tauchregelung, die unbedingt eingehalten werden sollte (siehe oben).
Notruf: 112
Rettungsleitstelle MA: 0621/192222
Druckkammer: HBO-Zentrum Rhein-Neckar am Diakoniekrankenhaus Mannheim, Tel.: 0621/8102390 o. 0621/81020
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